(Digitale) Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

Wie der Steuerberater den Betriebsfrieden aufrecht erhält. 
Humanes Kapital ist Ihre vielleicht wichtigste Ressource. Denn ohne motivierte und loyale Mitarbeiter kein Wachstum. Outsourcen Sie dieses zeitintensive und repetitive Geschäft an uns. Es lohnt sich! 

Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung ist ein entscheidender Aspekt jeder Unternehmensführung. Sie umfasst die Verwaltung der finanziellen Vergütungen der Mitarbeiter, einschließlich Gehälter, Löhne, Boni und anderer Zusatzleistungen. Löhne und Gehälter buchhalterisch abzuwickeln ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Mitarbeiterbindung und gewährleistet reibungslose betriebliche Abläufe.

Aufgaben der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung umfasst eine Reihe von Aufgaben. Dazu gehört die Erfassung, Abrechnung und Buchung der Arbeitsentgelte sowie der gesetzlichen Abzüge wie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Die Lohnabrechnung muss innerhalb von drei Wochen nach dem Ende des Abrechnungszeitraums erfolgen. Bei jeder Lohnabrechnung sind im Lohnkonto der Arbeitslohn, getrennt nach Barlohn und Sachbezügen, aufzuzeichnen. Auch Abschlagszahlungen auf den laufenden Arbeitslohn sind zu berücksichtigen. Bei Abschlagszahlungen tritt die Lohnabrechnung an die Stelle der Lohnzahlung. Die Lohnsteuer kann abweichend von § 38 Abs. 3 erst bei der Lohnabrechnung insgesamt einbehalten werden. Die Lohnabrechnung gilt als erfolgt, wenn der Zahlungsbeleg den Bereich des Arbeitgebers verlassen hat. Es ist zu beachten, dass der Lohnbuchhalter nicht verpflichtet ist, die Frage einer Sozialversicherungspflicht eigenständig zu klären. Schließlich ist es wichtig, dass die Lohnbuchhaltung in elektronischer Form geführt wird, um die Daten der Finanzbehörde über eine digitale Schnittstelle elektronisch bereitzustellen.

Schlüsselthemen der (digitalen) Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

Wir sorgen für eine korrekte, rechtzeitige und valide Abrechnung von Mitarbeitern, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. In enger Kommunikation mit unseren Mandanten rechnen wir sowohl die Mitarbeiter großer Firmen als auch für klein- und mittelständische Unternehmen ab. Den gleichen Wert und Beistand erfahren aber auch Einzelpersonen, die unsere Dienste in der Lohnabrechnung benötigen, beispielsweise weil sie einen Minijobber zur Unterstützung im Haushalt angestellt haben. Damit Prüfungen möglichst unkompliziert vonstatten gehen, beraten und unterstützen wir unsere Mandanten schon vorab, entsprechend rechts- und prüfungssicher zu handeln. Hier fungieren wir als Schnittstelle, indem wir alle Daten und Informationen liefern, die geprüft werden – und uns um die reibungslose Kommunikation kümmern. Wir suchen immer einen möglichst direkten, sinnvollen und einfachen Weg, um Herausforderungen der Lohn- oder Gehaltsabrechnung zu begegnen. Dazu entwickeln wir aktuell eine browser-basierte Lösung, die der zunehmenden Digitalisierung unserer Branche Rechnung trägt. Eine der Vorzüge dieses interaktiven Modells: Die Stammdaten von Mitarbeitern können bei Neueinstellungen oder Änderungen direkt von den Beteiligten erfasst und per Mausklick an uns gespielt werden. Aufwändiger Datenabgleich und zeitintensives Zusammentragen von Informationen, etwa aus Emails, gehören der Vergangenheit an.

Unsere Leistungen zur (digitalen) Lohn- und Gehaltsbuchhaltung im Überblick

Datenerfassung und -verarbeitung: Wir sammeln alle relevanten Informationen von Mandanten, darunter die Arbeitsstunden, Gehälter, Boni, Abzüge, Steuerklassen und weitere Details, die für die Gehaltsabrechnung relevant sind. Diese Daten werden in einem sicheren Buchhaltungssystem erfasst und verarbeitet.
Gehaltsabrechnung: Basierend auf den erfassten Daten erstellen wir die monatlichen oder periodischen Gehaltsabrechnungen für die Mitarbeiter der Mandanten. Dies umfasst die Berechnung der Nettogehälter unter Berücksichtigung von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen, Krankenversicherung, Rentenversicherung, betrieblicher Altersvorsorge und anderen Abzügen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Steuern und Abgaben: Wir kümmern uns auch um die korrekte Berechnung und Abführung der Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und anderer Abgaben an die entsprechenden Behörden. Dies erfordert ein genaues Verständnis der aktuellen Steuervorschriften und -gesetze sowie die rechtzeitige Einreichung der erforderlichen Unterlagen.
Compliance und Rechtsberatung: Da sich die Arbeitsgesetze und Steuervorschriften ständig ändern, liegt es ebenso in unserer Verantwortung sicherzustellen, dass die Lohn- und Gehaltsabrechnungen der Mandanten stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Dies kann Beratungsdienstleistungen umfassen, um zu gewährleisten, dass die Mandanten sämtliche gesetzlichen Vorschriften einhalten und keine potenziellen Risiken eingehen.
Kommunikation mit Mandanten: Wir kommunizieren regelmäßig mit unseren Mandanten, um alle Fragen zu Gehaltsabrechnungen zu klären, Änderungen in den Mitarbeiterdaten zu aktualisieren und darauf zu achten, dass alle Beteiligten über jede neue Entwicklung informiert sind.
Beratung bei Mitarbeiterfragen: Mitarbeiter können auch Fragen zu ihren Gehaltsabrechnungen oder steuerlichen Angelegenheiten haben. Wir stehen unseren Mandanten und ihren Mitarbeitern deshalb beratend zur Seite und klären eventuelle Unklarheiten.

Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung durch eine Steuerkanzlei stellt sicher, dass die Gehaltsabrechnungen der Mandanten im Einklang mit den geltenden Arbeitsgesetzen und Steuervorschriften rechtzeitig und korrekt erstellt wird. Eine pünktliche und genaue Auszahlung von Löhnen und Gehältern trägt maßgeblich zur Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter bei. Dies steigert ihre Produktivität und die Loyalität gegenüber dem Unternehmen. Der Einsatz moderner Buchhaltungssoftware hilft, repetitive Aufgaben zu automatisieren, was Zeit und Ressourcen spart. Dies ermöglicht es Unternehmern, sich auf strategische Aufgaben zu konzentrieren und ihr Wachstum voranzutreiben.